Die Opferzahlen zeigen auch nur, dass Israel sich um den Schutz seiner Bßrger kßmmert, während das den Machthabern in den Palästinensergebieten nicht so wichtig ist.
Zwei Punkte: a) das hängt ja von der konkreten Ausgestaltung der VermSt ab, dein Argument greift so nur bei dem verlinkten Modell ein
b) gerade die natĂźrlichen und juristischen Personen, die du als geringe Zahl bezeichnest, sind die, bei denen die gerichtsfeste Ermittlung und Bewertung des gesamten VermĂśgens (und das auch jedes Jahr) am kompliziertesten ist
Kleine Anmerkung: das BVerfG hatte die damalige VermĂśgensteuer 1995 fĂźr verfassungswidrig erklärt, u.a. da ImmobilienvermĂśgen (da gibt es Ăźbrigens bis heute die Grundsteuer als Immobilien-VermĂśgensteuer) ungerechtfertigt besser behandelt wurde als anderes VermĂśgen. Ausgesetzt wurde sie dann 1997, weil man keine verfassungsgemäĂe Version hinbekommen hat. So sehr ich politisch eine VermĂśgensteuer fĂźr sinnvoll halte, habe ich doch meine Zweifel, dass man sie so regeln kann, dass sie einerseits verfassungsgemäà und andererseits noch sinnvoll wäre - die Erhebung wird wahrscheinlich extrem aufwendig und damit den Ertrag wieder mit Kosten auffressen.
Im strafrechtlichen Verfahren kann der sßndhaft teure Anwalt ja hÜchstens Vertreter der Nebenklage sein, dein "Gegner" ist da immer die Staatsanwaltschaft. Und auch im zivilrechtlichen Verfahren ist die Sorge vor teuren Anwälten ziemlich ßbertrieben. Allein schon, weil man als Unterlegener nur die gesetzlichen Gebßhren an die Gegenseite zahlen muss, nicht aber die hohen Stundensätze, die deren Anwälte aufgerufen haben.
DafĂźr gibt es dann § 164 StGB, Falsche Verdächtigung. §§ 186 und 187 (Ăble Nachrede und Verleumdung) lese ich, ohne Strafrechtler zu sein, so, dass eine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft dafĂźr nicht ausreicht.
Es gibt halt auch Totschlag durch Unterlassen - dann aber gleich in mehreren Fällen. Schau dir Mal § 13 StGB an.
@Hellboy
@feddit.de