Für arbeitsmarktpolitische Leistungen und Programme stellt der Bund, zusätzlich zu den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit, rund 48,8 Milliarden Euro (2020: 58,69 Milliarden Euro) zur Verfügung. Davon entfallen 45,28 Milliarden Euro (2020: 48,95 Milliarden Euro) auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dazu gehören Leistungen in Höhe von 23,7 Milliarden Euro (2020: 26,4 Milliarden Euro) für das Arbeitslosengeld II; für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung sind 11,2 Milliarden Euro (2020: 12,4 Milliarden Euro) und für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit fünf Milliarden Euro und damit genau so viel wie in diesem Jahr eingeplant.
Zahl der Leistungsempfänger ist ungefähr gleich geblieben, dann sind es wie du sagst:
Ist schonmal deutlich besser als das was ich original geschrieben hatte, trotzdem gibts da Einsparungspotential. Durch den Umstieg aufs Bürgergeld hat sich evtl. bisschen was geändert, aber dazu find ich auf die Schnelle nix.