Zulässiges Gesamtgewicht übrigens, nicht tatsächliche Masse. Wird für viele der fetten E-SUVs dann illegal.
das sind noch nicht mal die ganz fetten karren - gibt ja inzwischen schon etliche die DEUTLICH oberhalb 3t liegen
davon ab ist das alles nur bei "Zeichen 315" relevant. Ohne das ist das einfach unabhängig vom Gewicht scheiße.
In ein paar Monaten wird Wissing dann halt einfach die Gesetzeslage anpassen und das Limit anheben.
Lustigerweise sind diese Autos in vielen Fällen auch von Anwohnerparkausweisen ausgeschlossen.
Könnte man gerne auf 1,5 t ausweiten.
jap - gibt so einen Fall aus Tübingen (meine ich. Schlagt mich nicht, wenn ich da den Ort falsch im Kopf hab), wo sich einer lautstark drüber aufgeregt hat, dass er mit seinem e-Tron (eines der größten, vollelektrischen Autos auf dem Markt) nicht mehr auf seinem Bewohnerparkplatz parken darf...
...der Wagen hat nen zulässiges Gesamtgewicht von 3,17 Tonnen und wiegt damit 500 Kilo mehr als ein Tesla Model X....
Wenn ich mich nicht täusche kann man Personen/Unternehmen oder ähnliches für sowas Anzeigen mit schweren eingriff auf den Straßenverkehr
Der Warnblinker wird nirgends explizit erwähnt, aber ich bin der Meinung dass Falschparken mit Warnblinker durchaus als vorsätzliche Handlung zu werten ist.Hier wird die Sache definiert.