Bundesverwaltungsgericht weist afghanische Witwe und ihre Kinder ab
Weibliches Geschlecht reicht nicht für humanitäres Asyl: Schweiz weist Afghanin ab
https://www.watson.ch/schweiz/asylgesetz/964777816-bundesverwaltungsgericht-weist-afghanische-witwe-und-ihre-kinder-ab
Einer aus Afghanistan stammenden Witwe ist zurecht kein humanitäres Visum erteilt worden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.