Bundesverwaltungsgericht weist afghanische Witwe und ihre Kinder ab

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Weibliches Geschlecht reicht nicht für humanitäres Asyl: Schweiz weist Afghanin ab

https://www.watson.ch/schweiz/asylgesetz/964777816-bundesverwaltungsgericht-weist-afghanische-witwe-und-ihre-kinder-ab

Einer aus Afghanistan stammenden Witwe ist zurecht kein humanitäres Visum erteilt worden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Weibliches Geschlecht reicht nicht für humanitäres Asyl: Schweiz weist Afghanin ab