Das Urinieren in die Ostsee ist keine Ordnungswidrigkeit in der Nacht: Urteil des Landgerichts Lübeck gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern

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Das Urinieren in die Ostsee ist keine Ordnungswidrigkeit in der Nacht: Urteil des Landgerichts Lübeck gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Urteil-Urinieren-in-die-Ostsee-ist-nachts-keine-Ordnungswidrigkeit-,kurzmeldungmv12784.html

Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. So das Urteil in einem spektakulären Fall aus Lübeck, das auch in MV gilt.

Das Urinieren in die Ostsee ist keine Ordnungswidrigkeit in der Nacht: Urteil des Landgerichts Lübeck gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern